© Georg Meurer 19.12. 2021 City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
Allgemeines zum Autoführerschein
(Klasse B)
Mindestalter:
Beginn der Ausbildung frühstens 3-6 Monate vor dem
18. Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines
Erziehungsberechtigten erforderlich). Die theoretische
Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. oder vor dem 17.
(begleitetes Fahren mit 17) Geburtstag abgelegt
werden, die praktische Prüfung
1 Monat vor der Volljährigkeit bzw. vor dem 17
Geburtstag..
Am 18. Geburtstag wird der Führerschein
ausgehändigt, vorher darf natürlich nicht gefahren
werden.
(Beim "begleiteten Fahren mit 17" gelten abweichende
Regelungen. Weitere Infos hier [klick].)
Vierrädrige Kfz bis 3,5t zGM
(+ Anhänger wobei zGM des Zuges
nicht über 3,5t sein darf);
theoretischer Unterricht
z.Zeit nur Vormittags
und nach Bedarf auch
abends
Zugfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen 4250 kg