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© Georg Meurer 19.12. 2021 City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
Allgemeines zum Autoführerschein (Klasse B) Mindestalter: Beginn der Ausbildung frühstens 3-6 Monate vor dem 18. Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. oder vor dem 17. (begleitetes Fahren mit 17) Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vor der Volljährigkeit bzw. vor dem 17 Geburtstag.. Am 18. Geburtstag wird der Führerschein ausgehändigt, vorher darf natürlich nicht gefahren werden. (Beim "begleiteten Fahren mit 17" gelten abweichende Regelungen. Weitere Infos hier [klick].) Vierrädrige Kfz bis 3,5t zGM (+ Anhänger wobei zGM des Zuges nicht über 3,5t sein darf);
Hier hat sich seit dem 19.01.2013 etwas geändert.
theoretischer Unterricht z.Zeit nur Vormittags und nach Bedarf auch abends
Zugfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen 4250 kg
Nur auf Anfrage