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© Georg Meurer 19.12. 2021 City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
Beschleunigte Grundqulifizierung Personen-und Güterverkehr
Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Diese Regelung gilt seit dem 10. 09. 2008 für Bus-Fahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW-Fahrer. Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erhält und damit eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C / CE oder D1/D/DE), muss eine Zusatzausbildung erwerben, die sogenannte „beschleunigten Grundqualifikation“ die dann durch die Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein eingetragen wird. Bitte beachten Sie, die Strafen in EU-Ländern sind zum Teil extrem hoch und bewegen sich im Bereich von mehreren tausend Euro! Die Ausbildung besteht aus 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Min inkl. 10 Fahrstunden. Anschließend ist eine 90 Min Prüfung vor der zuständigen IHK abzulegen. Weitere Infos unter Tel:0208-444 98 90 E-Mail: City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
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