© Georg Meurer 19.12. 2021 City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
Klasse C
Beinhaltet C1
nur mit Klasse B
ab 21 Jahre
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl.
erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches
Gutachten.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger
Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit
Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen
Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an
einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen
Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t
zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG
3820/85 Art. 5).
Um als Kraftfahrer tätig zu sein ist eine
zusätzliche Ausbildung erforderlich!!!
s. unter Berufskraftfahrer!