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© Georg Meurer 19.12. 2021 City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
Klasse C Beinhaltet C1 nur mit Klasse B ab 21 Jahre Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Um als Kraftfahrer tätig zu sein ist eine zusätzliche Ausbildung erforderlich!!! s. unter Berufskraftfahrer!
Grundbetrag 610,00 €   Lehrmaterial 90,00 €      Fahrstunde 93,00 €      Sonderfahrten 93,00 €      vorste. Theo.Prüfung 50,00 €      vorste. Prakt .Prüfung 230,00 €   Klasse C Bei uns kannst du deinen Bildungsgutschein einlösen. Maßnahme-Nr.:371-25-2019