© Georg Meurer 19.12. 2021 City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
Führerschein Klasse T
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH
von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-
oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für
solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt
werden.
Sie müssen mindestens
16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L