© Georg Meurer 19.12. 2021 City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
Klasse CE
Beinhaltet BE,C1E,T
nur mit Klasse C
ab 21 Jahre
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre,
anschl. erneute ärztliche Untersuchung und
augenärztliches Gutachten.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der
Klasse C und einem Anhänger über 750 kg
zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der
gewerblichen Güterbeförderung unter 21
Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines
Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Um als Kraftfahrer tätig zu sein ist
eine zusätzliche Ausbildung
erforderlich!!!
s. unter Berufskraftfahrer!